Die Krankenkasse der Selbständigen erhöht ihren Psychotherapiezuschuss. Nachdem es infolge der Zusammenlegung der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) zu einer Adaptierung des Kostenzuschusses kam, wird die Zuschussleistung für Psychotherapie nun erhöht.
Ab April 2020 erhielten alle versicherten Personen der ehemaligen SVA und SVB einen Kostenzuschuuss von € 40,-. Für Versicherte der ehemaligen SVB ging dies mit einer Verschlechterung einher, da die Versicherungsanstalt der Bauern zuvor einen höheren Betrag von € 50,- leistete. Für Selbständige der SVA war es hingegen eine Verbesserung, da zuvor nur € 21,80 bezuschusst wurden.
2023 wurde von der SVS der Kostenzuschuss für Einzel-Psychotherapie für Therapiesitzungen von 50 Minuten auf einen Betrag von € 45,- erhöht.
Wie erhalte ich als Selbständiger einen Kostenzuschuss für Psychotherapie?
Der Kostenzuschuss für eine Psychotherapie wird bei Vorliegen einer krankheitswertigen Diagnose gewährt. Eine Bewilligung für die Auszahlung erfolgt nach Antragstellung. Die ersten zehn Sitzungen sind jedoch bewilligungsfrei. Das bedeutet, dass für die ersten Sitzungen Zahlungsbestätigungen eingereicht werden können und es für die Auszahlung der ersten Sitzungen noch keine Bewilligung bedarf. Diese ist spätestens ab der 11. Sitzung erforderlich.
Über den genauen Ablauf und die Abwicklung bezüglich der Zuschussregelung informiere ich üblicherweise im Erstgespräch bzw. bei Interesse auch gerne telefonisch im Vorfeld.
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