Immer mehr Menschen leiden unter psychischen Problemen oder Erkrankungen. Um diese zu bearbeiten ist oft Hilfe nötig. Die passende Therapie zu finden ist dabei oft schwierig. Die damit verbundenen Kosten manchmal eine große Hürde. Die Nachfrage nach leistbarer oder kostenloser Psychotherapie steigt stetig. Doch welche Formen der Finanzierung durch die Kassen gibt es? Wie funktioniert Psychotherapie auf Krankenschein? Und wie erhalte ich einen Kassenplatz?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung von Psychotherapie über die Krankenkassen. Ablauf und Umfang können sich bei den verschiedenen Kassen unterscheiden.
Im Wesentlichen werden zwei Arten der Finanzierung durch die Kassen unterschieden. Einerseits ein Kostenzuschuss, bei dem das Honorar im Vorfeld selbst zu entrichten ist und ein Teil refundiert wird. Andererseits besteht die Möglichkeit von Psychotherapie auf Krankenschein, wobei die Kosten gänzlich von den Krankenkassen getragen werden.
Kostenzuschuss für Psychotherapie
In der psychotherapeutischen Praxis ist der Bezug eines Kostenzuschusses die häufigere Form der finanziellen Unterstützung durch die Krankenkassen. Betroffene wählen hier einen Psychotherapeuten oder eine Psychotherapeutin aus und beantragen im Rahmen der Therapie eine Bezuschussung durch die entsprechende Kasse. Bei Bewilligung der Therapie können Zahlungsbelege bei den Krankenkassen eingereicht werden, wobei ein Teil der Kosten rückerstattet wird. Das bedeutet, dass die therapeutischen Sitzungen im Vorfeld selbst bezahlt werden und ein Anteil der Kosten anschließend refundiert wird.
Der Kostenanteil bzw. Kostenersatz hängt von der jeweiligen Kasse ab.
Höhe des Kostenzuschusses für Einzeltherapie (Stand 2024):
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) /
ehemalige Gebietskrankenkassen (WGKK / NöGKK etc.) : € 33,70
Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): € 46,60
Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA): € 36,-
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB): € 45,00
Für den Kostenzuschuss ist ein eigener Antrag notwendig, der gemeinsam im Rahmen der Psychotherapie ausgefüllt und eingereicht wird. Eine Bewilligung durch die Krankenkasse ist nur bei Vorliegen einer Diagnose nach entsprechenden Kriterien (ICD-10) möglich.
Psychotherapie mit voller Kostenübernahme
In begrenztem Umfang werden in der psychotherapeutischen Praxis auch vollfinanzierte Therapieplätze angeboten. Bei diesen trägt die Krankenkasse die Kosten der Behandlung. Bei manchen Krankenkassen (wie beispielsweise der BVA und SVA) ist jedoch zu beachten, dass für Therapiesitzungen ein Kostenbeitrag oder Selbstbehalt eingehoben wird.
Für Therapie auf Krankenschein bestehen im Allgemeinen dieselben Voraussetzungen, wie für die Bewilligung eines Kostenzuschusses. Es muss ein Antrag für die Behandlung gestellt werden und eine entsprechende Diagnose nach dem ICD-10 vorliegen, die eine Behandlung mittels Psychotherapie erfordert.
Die Anzahl an vollfinanzierten Therapieplätzen ist stark eingeschränkt. Die Krankenkassen stellen hierbei ein gewisses Kontingent zur Verfügung. Dieses wurde kürzlich erhöht, jedoch decken diese Therapieplätze nicht den Bedarf in der Bevölkerung.
Die Suche nach einem geeigneten und freien Therapieplatz kann sich dadurch mitunter langwierig und mühsam gestalten. Es können sich Wartezeiten oder eine stark begrenzte Auswahl an freien Kassenplätzen ergeben. Dies ist ein wesentlicher Unterschied im Vergleich zur Psychotherapie auf Basis des Kostenzuschusses, wo vergleichbar mit Wahlärzten eine größere Auswahl an Therapeuten mit kürzeren Wartezeiten auf einen Termin bestehen.
In meiner Praxis für Psychotherapie in 1160 Wien und 1230 Wien biete ich weitgehend Gesprächstherapie auf Basis des Kostenzuschusses an. In begrenztem Ausmaß kann ich zudem vollfinanzierte Kassenplätze zur Verfügung stellen. In beiden Varianten sind grundsätzlich alle Kassen möglich.
Bei Fragen bezüglich freien Plätzen und deren Abwicklung bitte ich Sie um persönliche Kontaktaufnahme. Nähere Informationen zu Ablauf und Kosten der Therapie finden Sie hier.