Als Psychotherapeut mit Schwerpunkt Suchterkrankungen und Alkoholismus wird mir häufig die Frage gestellt, ob eine ambulante Behandlung möglich oder ob eine stationäre Therapie notwendig ist.
Vorweg möchte ich sagen, dass diese Frage nicht allgemein zu beantworten ist. Ein Behandlungsplan muss mit betroffenen Personen stets individuell erstellt werden. Ob eine stationäre Therapie notwendig oder sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Neben den Lebensumständen sind es vor allem auch Fragen des Trinkverhaltens und der mit der Alkoholerkrankung einhergehenden Symptome, die berücksichtigt werden müssen. Beispielsweise ob jemand Quartal- oder Spiegeltrinker ist, in welchem Ausmaß Alkohol konsumiert wird und ob körperliche Entzugserscheinungen auftreten.
Unter einem stationären Aufenthalt versteht man die Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Einrichtung, wobei man über den Zeitraum der Behandlung in diesem verweilt. Stationäre Aufenthalte können von einigen Tagen bis zu Wochen oder Monaten dauern. In Bezug auf Alkoholerkrankungen gliedert sich eine stationäre Therapie in der Regel in Entzug bzw. der Entgiftung und/oder einer Entwöhnungsphase, die zur Stabilisierung dient.
Eine ambulante Behandlung meint hingegen die Behandlung und Versorgung durch niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten oder in Ambulanzen, während man in seinem gewohnten Wohnumfeld verbleibt.
Bestehen körperliche Entzugserscheinungen, die sich unter anderem durch Zittern, Schwitzen, Übelkeit, Fieber, wie auch durch Angst und Unruhe äußern können, ist jedenfalls eine medizinische Abklärung oder Begleitung empfohlen. Es ist sinnvoll sich mit seinem Arzt oder Ärztin abzusprechen. In manchen Fällen ist auch bei körperlicher Abhängigkeit ein ambulanter Entzug möglich. Eine Aufnahme in eine stationäre Therapie kann jedoch durchaus sinnvoll sein, da ein “kalter Entzug” (d.h. ohne medikamentöser Begleitung) auch gesundheitliche Risiken mit sich bringen kann. Findet eine Entgiftung im stationären Setting statt, ist anschließend oft eine weiterführende stationäre Therapie zu weiteren Entwöhnung und Stabilisierung angedacht. In dieser kann in geschütztem Rahmen wieder in einen Alltag gefunden werden, der frei von Alkohol ist. In Distanz zum gewohnten und oft belasteten Umfeld werden erste neue Strategien zur Lebensbewältigung erlernt, die im Anschluss nach Entlassung im eigenen Alltag und Umfeld eingesetzt werden können.
Im Anschluss an eine stationäre Therapie ist eine weiterführende Maßnahme im Sinne einer Nachsorge empfehlenswert. Diese wird oft durch niedergelassene Psychotherapeut*innen geleistet.
Viele Betroffene ziehen aus familiären oder beruflichen Gründen eine längere Auszeit nicht in Betracht oder wollen ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen. Sie entscheiden sich für eine ambulante Therapie, die in der Regel aus einer Zusammenarbeit mit Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen besteht. Beispielsweise kann ein Facharzt für Psychiatrie aufgesucht werden, der falls notwendig oder möglich beim Entzug begleitet. Besteht keine körperliche Abhängigkeit und daher keine Entzugssymptome kann in ärztlicher Absprache ebenfalls eine medikamentöse Unterstützung in Betracht gezogen werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Therapie ist jedoch die Auseinandersetzung mit dem eigenen Suchtverhalten im Rahmen einer Psychotherapie. Diese kann als Einzeltherapie oder auch Gruppentherapie erfolgen. Auch Selbsthilfegruppen können für Betroffene eine nützliche Ressource darstellen.
In meiner Praxis für Psychotherapie in 1160 und 1230 Wien biete ich Gesprächstherapie nach dem personzentrierten Ansatz an. Am Anfang einer Therapie kann es auch zur Abklärung kommen, ob der Rahmen meiner Praxis für die betroffene Person überhaupt ausreichend ist. In ersten Gesprächen kann abgeklärt werden, ob auch das Aufsuchen eines Facharztes oder eine Fachärztin für Psychiatrie empfohlen ist bzw. ob ein stationärer Aufenthalt vielleicht doch sinnvoll erscheint.
Nähere Informationen zur Behandlung von Sucht und Alkoholerkrankungen, sowie mein Behandlungsangebot finden Sie hier.