Beginn 2020 kam es zur Reform der österreichischen Sozialversicherung. Was ist neu? Welcher Krankenkasse gehöre ich nun an und was ändert sich bezüglich Psychotherapie? Ändert sich die Höhe der Kostenzuschüsse für die Behandlung psychischer Erkrankungen?
Mit 01.01.2020 kam es zur Zusammenlegung der Krankenkassen.
Die neun Gebietskrankenkassen (der Bundesländer, wie u.a. WGKK, NöGKK etc.) wurden zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Entsprechend den Bundesländern bestehen nun neun Landesstellen. Für die psychotherapeutische Versorgung ergaben sich zum Zeitpunkt der Fusion noch keine Veränderungen.
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) wurde mit der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) zusammengelegt. Sie bilden nun die neue Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS). Zum Zeitpunkt der Zusammenlegung wurden die unterschiedlichen Kostenzuschüsse der beiden Krankenkassen nicht angeglichen, wodurch vormals SVA-Versicherte weiterhin eine geringere Leistung beziehen als jene der ehemaligen SVB.
Die Sozialversicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) wurde zusammen mit der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) zur Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB). Für die Inanspruchnahme von Psychotherapie kam es hier zu einer Verbesserung, da die Kostenzuschüsse an die höhere Leistung der BVA angeglichen wurde.
Nähere Informationen zur Höhe des Kostenzuschusses der Krankenkassen finden Sie hier.
Die österreichische Sozialversicherung geht auf ihrer Homepage weiters auf häufige Fragen betreffend der Reform ein.